E-Auto-Förderung & starke Rabatte
Beim Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs sichern Sie sich 3.000 bis 6.000 Euro staatliche Förderung. Die höchste Prämie erhalten Haushalte mit einem Einkommen unter 45.000 Euro und mindestens zwei Kindern. Voraussetzung ist eine Mindesthaltedauer von drei Jahren bei Kauf oder Leasing.
Auch Plug-in-Hybride werden gefördert: Je nach Modell sind 1.500 bis 4.500 Euro möglich – bei besonders niedrigen CO₂-Emissionen oder einer elektrischen Reichweite ab 80 km.
Der Fahrzeuglistenpreis spielt keine Rolle – auch Premium-Modelle sind förderfähig.
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Förderung bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs nach Haushaltstyp
Förderung von E-Autos
| Zu versteuerndes Haushaltsjahres- einkommen | Keine Kinder unter 18 Jahren | Ein Kind unter 18 Jahren | Zwei oder mehr Kinder unter 18 Jahren |
| 85.001 bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| 80.001 bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 60.001 bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 45.001 bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| Bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 5.000 € |
Ab wann gilt die Förderung?
- Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2026
- Antragstellung ab Mai 2026 möglich
- Rückwirkende Förderung möglich
- Maßgeblich ist das Zulassungsdatum, nicht der Bestellzeitpunkt
Wie hoch ist die Förderung?
- 3.000 € für reine E-Autos
- 1.500 € für Plug-in-Hybride & Range-Extender
- Zusätzlich für Familien:
- 500 € pro Kind (max. 1.000 €)
- +1.000 € bei unter 60.000 € Einkommen
- +1.000 € bei unter 45.000 € Einkommen
Gut zu wissen:
Die Förderung kann bis zu ein Jahr rückwirkend beantragt werden
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines Neufahrzeugs
- Förderfähig sind:
- Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
- Plug-in-Hybride
- Elektrofahrzeuge mit Range-Extender
- Einkommensgrenze:
- bis 80.000 € Haushaltseinkommen/Jahr
- +5.000 € je Kind (max. 2 Kinder)
- Max. 90.000 € bei Familien